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Feuerwehren

Nach dem baden-württembergischen Feuerwehrgesetz ist es Pflicht der Städte und Gemeinden, den örtlichen Gegebenheiten eine entsprechend leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, auszustatten und zu unterhalten. Grundsätzlich verfügt jede Gemeinde über eine Freiwillige Feuerwehr. In Städten ab 100.000 Einwohnern sind Berufsfeuerwehren vorgeschrieben. Große Kreisstädte stellen im Regelfall hauptamtliches Personal ein, um Fahrzeuge und Geräte zu warten und instand zu halten. In einigen Fällen übernehmen hauptamtliche Kräfte auch kleinere Einsätze, um die Belastung des ehrenamtlichen Personals zu reduzieren.

 

Unternehmen mit erhöhtem Gefahrenpotenzial können zum Schutz ihrer Produktionsstätten eigene Werkfeuerwehren einrichten. Besteht in einem Unternehmen eine Werkfeuerwehr, so ist diese grundsätzlich für die Gefahrenabwehr auf dem Werkgelände selbständig verantwortlich. Die öffentliche Feuerwehr wird nur zur Hilfe gerufen, wenn sie von der Werkfeuerwehr angefordert wird. Daher muss die Ausbildung und Ausstattung der Werkfeuerwehren der der öffentlichen Feuerwehren entsprechen. Die Werkfeuerwehren unterliegen auch der Aufsicht der feuerwehrtechnischen Beamten der Landratsämter (Kreisbrandmeister).

 

Alle 16 Gemeindefeuerwehren und die Werkfeuerwehr der Unternehmensgruppe fischer bilden zusammen den Kreisfeuerwehrverband Freudenstadt e. V.:

 

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