Ehrungen
Um die vom Kreisfeuerwehrverband „beeinflussbaren“ Ehrungen auf Bundes-, Landes- und Kreisebene darzustellen bzw. aufzuzeigen ist eine entsprechende Ehrenordnung als Arbeitshilfe für die Feuerwehren vorgesehen. Anträge auf Verbandsehrungen sind beim Kreisfeuerwehrverbandvorsitzenden, bei den Jugendfeuerwehrangehörigen beim Kreisjugendfeuerwehrwart und bei den Musikern beim Kreisstabführer erhältlich.